Als Mitglied investieren Sie Ihr Geld in Projekte für erneuerbare Energien in Kempen und Umgebung. So gestalten Sie die Energiewende vor Ort mit und tun gleichzeitig etwas für den Klimaschutz.
Gute Gründe für Energie in Bürgerhand
Als Mitglied werden Sie Miteigentümer der Genossenschaft und haben ein Mitspracherecht. Entscheidungen werden gemeinsam und transparent getroffen.
Ihr Geld wird nachhaltig angelegt. Als Mitglied profitieren Sie von Gewinnausschüttungen. Wir streben Dividenden zwischen 2,5 und 5 Prozent an.
Wie viel Gewinn wird ausgeschüttet?
Für die Mitglieder ist die Auszahlung einer jährlichen Dividende vorgesehen. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Jahresergebnis der Genossenschaft. Wir streben Dividenden zwischen 2,5 und 5 Prozent an. Die Mitglieder beschließen die Auszahlung bei der jährlichen Generalversammlung. Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Ein Anteil an der Genossenschaft kostet 500 €.
Sie müssen einen Anteil erwerben, um Mitglied zu werden. Sie sind also mit 500 € dabei!
Sie können auch weitere Anteile erwerben.
Dieses Kapital nutzt die Genossenschaft, um Energieprojekte zu finanzieren. Ihr Anteil wird also sinnvoll investiert und soll Gewinne erwirtschaften.
So funktioniert’s
Fragen & Antworten
Wer kann mitmachen?
Eine Mitgliedschaft ist möglich für:
- natürliche Personen (also Bürgerinnen und Bürger)
- Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG)
- juristische Personen (z.B. Unternehmen, Stiftungen, Vereine)
Auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind willkommen.
Eine Altersbeschränkung für Minderjährige gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel ein Elternteil, nötig.
Es spielt keine Rolle, wo Sie wohnen oder Ihren Sitz haben.
Wie viele Anteile kann ich erwerben?
Ein Anteil an der Genossenschaft kostet 500 €.
Sie müssen mindestens einen Anteil erwerben, um Mitglied zu werden. Sie sind also mit 500 € dabei!
Sie können auch weitere Anteile erwerben. Gemäß unserer Satzung sind maximal 40 Anteile möglich. Darüber hinausgehende Anteile bedürfen einer gesonderten Freigabe durch den Vorstand und sind bei uns anzufragen.
Wie kann ich zusätzliche Anteile zeichnen?
Sie können jederzeit Ihre Anteile erhöhen, indem Sie über das Mitgliederportal mehr Geschäftsanteile kaufen. Die maximale Anzahl von Anteilen ist auf 40 Stück begrenzt. Darüber hinausgehende Anteile bedürfen einer gesonderten Freigabe durch den Vorstand und sind bei uns anzufragen. Sobald der Vorstand Ihre Erhöhung genehmigt hat, bekommen Sie eine Bestätigung und werden gebeten, das Geld per Überweisung einzuzahlen.
Wichtig: Sie müssen alle bisherigen Anteile komplett bezahlt haben, bevor Sie mehr kaufen können.
Was macht die Bürgerenergie Kempen mit meinem Geld?
Das Geld, mit dem Sie Anteile an der Genossenschaft erwerben, wird dazu verwendet, um Energieprojekte zu finanzieren. Die Bürgerenergie Kempen investiert ausschließlich in erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Windkraft oder Bioenergie. Es ist uns wichtig, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Mehr über die Projekte >
Ihr Anteil wird so investiert, dass er Gewinne erwirtschaftet. Die Gewinne sollen in Form einer jährlichen Dividende an die Mitglieder ausgezahlt werden. Die Mitglieder beschließen die Auszahlung bei der jährlichen Generalversammlung.
Der Vorstand, der Aufsichtsrat und andere freiwillige Helfer erhalten nichts von Ihrem Geld. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich und unentgeltlich.
Ein kleiner Teil Ihres Geldes wird dafür verwendet, Kosten der Genossenschaft zu decken, die bei der Gründung und im laufenden Betrieb anfallen. Die Bürgerenergie Kempen wirtschaftet jedoch sehr kosteneffizient, so dass diese Kosten sehr gering sind.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Sie haben…
- EINE Stimme in der Generalversammlung – unabhängig von der Anzahl Ihrer Anteile.
- Mitbestimmung bei Entscheidungen, Projekten und Finanzen.
- Transparenz und Einblick in Jahresabschlüsse, Berichte und Versammlungen.
Welche Haftung muss ich als Mitglied übernehmen?
Ihr finanzielles Risiko ist auf die Einlage begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht für das Mitglied nicht.
Es gibt keine Nachschusspflicht.
Welches Risiko besteht für mein Geld?
Wir investieren wir das Geld unserer Genossenschaftsmitglieder in lokale Projekte aus dem Bereich erneuerbarer Energien, die Sie besuchen und „anfassen“ können.
Doch es bestehen auch Risiken:
Wir streben Dividenden zwischen 2,5 und 5 Prozent an. Die in Aussicht gestellte Dividendenhöhe ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Im (unwahrscheinlichen) Fall einer Insolvenz unserer Genossenschaft müssten die Anlagen verkauft werden. Die Erlöse würden unter den Mitgliedern und anderen Gläubigern (z.B. Banken) verteilt werden. Dabei kann es zu einem (teilweisen) Verlust des eingesetzten Geldes kommen.
Um das Risiko einer Insolvenz zu minimieren, wird die Arbeit unserer Genossenschaft laufend vom Aufsichtsrat kontrolliert und einmal jährlich vom Genossenschaftsverband geprüft. Über den Prüfbericht sowie die Tätigkeiten des Aufsichtsrats wird jährlich in der Generalversammlung berichtet.
Bekomme ich als Mitglied eine Gewinnausschüttung?
Als Mitglied bei der Bürgerenergie Kempen werden Sie direkt am Jahresgewinn der Genossenschaft beteiligt. Da Ihr Anteil als Eigenkapital gilt, profitieren Sie von der wirtschaftlichen Leistung der Genossenschaft. Sie erhalten eine Dividende, die je nach Geschäftserfolg variiert. Wir streben Dividenden zwischen 2,5 und 5 Prozent an.
Die Mitglieder beschließen die Auszahlung bei der jährlichen Generalversammlung. Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile.
Muss ich Gewinnausschüttungen versteuern?
Die ausgeschütteten Dividenden sind Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des §21 EStG bei Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft im Privatvermögen halten. Die Einkünfte müssen im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden. Die dafür notwendigen Dokumente können Sie im Mitgliederportal abrufen, sobald die Gewinnausschüttungen ausgezahlt wurden.
Kann ich meine Anteile übertragen?
Ja, Sie können Ihre Anteile jederzeit durch einen schriftlichen Antrag/Vertrag auf eine andere Person übertragen.
Voraussetzung ist, dass der Erwerber bereits Mitglied bei der Bürgerenergie Kempen ist oder Mitglied wird. Bei einer vollständigen Übertragung scheiden Sie aus der Genossenschaft aus. Bei einer Teilübertragung verringert sich die Anzahl Ihrer Anteile.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Ihre Mitgliedschaft kann zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre.
Statt einer Kündigung können Sie Ihre Anteile auf eine andere Person übertragen.
Details sind in unserer Satzung zu finden.
Es gibt schon so viele PV-Anlagen. Wofür braucht man noch die Bürgerenergie Kempen?
Es ist richtig, dass der Ausbau regenerativer Energien in Deutschland voranschreitet. Dies trifft auch auf Kempen und Umgebung zu.
Experten rechnen damit, dass wir bis 2045 ca. 40-60% mehr Strombedarf haben, weil immer mehr Lebensbereiche elektrifiziert werden. Der Ausbau von PV und Windkraft muss also weitergehen.
Es gibt Gebäude, die z.B. in öffentlicher Hand sind, deren Dächer komplett ungenutzt sind. Bei Mehrfamilienhäusern scheuen die Eigentümergemeinschaften oftmals die Investitionskosten für eine gemeinschaftlich genutzte PV-Anlage. Dies sind Beispiele, die für Projekte der Bürgerenergie Kempen in Frage kommen. Dort wird Energiegewinnung in Bürgerhand bevorzugt statt Energiegewinnung in Konzernhand.
Ist das Solarspitzengesetz oder eine mögliche Abschaffung der Einspeisevergütung eine Gefahr für die Bürgerenergie Kempen?
Das Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat, schreibt vor, dass die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bei negativen Strompreisen nicht mehr gezahlt wird. Das passiert immer häufiger, da mittlerweile viel Strom produziert wird, wenn die Sonne scheint.
Zur Zeit wird im Wirtschaftsministerium darüber nachgedacht, die fixe Einspeisevergütung für privaten Solaranlagen komplett abzuschaffen. Bisher ist unklar, ob es dazu kommen wird.
Diese Entwicklungen machen die Arbeit von Energiegenossenschaften nicht einfacher, stellen aber keine Gefahr für uns dar. Wir wollen den erzeugten Strom für die Deckung des Eigenbedarf verkaufen. Das bedeutet, dass die Gebäudeeigentümer oder Eigentümergemeinschaften eine Vergütung an die Bürgerenergie Kempen zahlen, die ohnehin über der Einspeisevergütung liegt (Thema Mieterstrom).
Für Windkraft gelten die oben genannten Entwicklungen nicht. Dort werden lang laufende Vergütungsvereinbarungen geschlossen.
Ich habe eine Dachfläche. Möchte die Bürgerenergie Kempen darauf eine PV-Anlage bauen?
Die Bürgerenergie Kempen baut keine PV-Anlagen auf Dächer von Einfamilienhäusern oder auf andere kleine Dachflächen. In diesem Fall ermutigen wir Sie, eine eigene Anlage auf Ihre Kosten zu errichten.
Falls Sie über eine große Dachfläche verfügen, dann sprechen Sie uns gerne an. Auch Mehrfamilienhäuser kommen in Frage, wenn z.B. Mieterstrom gewünscht ist.
Wie lautet die Bankverbindung der Bürgerenergie Kempen?
Volksbank Kempen-Grefrath eG
IBAN: DE17 3206 1414 0533 6980 26
Kontoinhaber: Bürgerenergie Kempen eG
Wie ist die Genossenschaft organisiert?
Die Genossenschaft wird geschäftsführend von einem Vorstand geleitet, der vom Aufsichtsrat bestellt wird.
Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern auf der Generalversammlung gewählt.
Grundsätzlich handeln Vorstand und Aufsichtsrat ehrenamtlich.
Alle Informationen zu den Organen der Genossenschaft und Details, auch bezüglich der Mitgliedschaft, finden Sie in unserer Satzung.
Gibt es neben der Mitgliedschaft weitere Möglichkeiten mitzumachen?
Jede Form der Mitarbeit ist willkommen. Melden Sie sich gerne bei uns.
Bitte beachten Sie: Ihre Tätigkeit für die Bürgerenergie Kempen ist ehrenamtlich und unentgeltlich.
Falls Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.